Betreute Rechtsgebiete
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht erfaßt die rechtlichen Beziehungen regelmäßig zwischen dem Bürger und einer Behörde bzw. auch als Amt bezeichnet, aber auch zwischen zwei Behörden, die insgesamt jedoch vielschichtig sind.
Nicht abschließend genannt sollen sein:
- Öffentliches Baurecht
- Beamtenrecht
- Demonstrations- bzw. Versammmlungsrecht
- Handwerks- und Gewerberecht
- Kommunalrecht
- Polizei- und Ordnungsrecht
- Schul- und Hochschulrecht (Studienplatzvergabe)
- Staats- und Amtshaftungsrecht
- Straßen- und Wegerecht
- Umweltrecht (Immissionsschutz-, Wasserhaushaltsrecht, Natur- und Tierschutzrecht)
- Verkehrsverwaltungsrecht (Recht der Fahrerlaubnisse, Personenbeförderung)
- Verwaltungszwangs- bzw. Verwaltungsvollstreckungsverfahren
- Wehrrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht, das im Zusammenhang mit den eben genannten Rechtsgebieten steht
Der Mandant wird dabei von Beginn an (Erstbescheid oder Antragsstellung), über das Widerspruchsverfahren, das ggf. erforderliche vorläufige Rechtsschutzverfahren, bis hin zum Abschluß des gerichtlichen Hauptverfahrens begleitet.
Sozialrecht
ALG II/Hartz IV-Verfahren
Urheber- und Medienrecht
Auch dieses Rechtsgebiet ist sehr vielgestaltig. Beispielsweise:
- Recht der Äußerungen (Persönlichkeits- und Unternehmensrechte, Beleidigungen)
- Presserecht (falsche Tatsachenbehauptungen, Gegendarstellung usw.)
- Kunst- und Urheberrechtsgesetz (das Recht am eigenen Bild)
- Bild- und Fotorecht (Lizenzfragen, das Recht am eigenen Bild usw.)
- Geltendmachung entsprechender Ansprüche (Unterlassung, Abmahnung, Schadensersatz usw.) und Abwehr von derartigen unberechtigten Ansprüchen
- Rahmenbedingungen für die Softwareerstellung, -überlassung, -lizenzen
Online- bzw. Internetrecht
Viele Menschen meinen, daß Internet sei (immernoch) ein rechtsfreier Raum. Dies ist ein Trugschluss. Auch hier gelten Regeln, die einzuhalten sind. Online- bzw. Internetrecht erfaßt die rechtlichen Problemfelder, die sich rund um das Internet ergeben können. Diese können vielgestaltig sein, da sich verschiedene Rechtsgebiete zum Teil überlagern (Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- und z.T. auch Strafrecht). Sei es, dass
- sie oder ein Angehöriger sich auf einer aufgestellten Internetfalle "verklickt" haben und sie nun Rechnungen begleichen sollen (sog. Abonnementfallen),
- sie vorhaben, einen Internetversandhandel (Web-Shop oder "E-Commerce") eröffnen wollen und die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür ausgelotet werden müssen (AGB, Informationspflichten) oder aber
- sie bereits einen solchen Web-Shop oder eine Internetpräsenz haben und sie daraufhin abgemahnt werden, weil sie gegen (vermeintlich) bestehende Rechte verstoßen sollen oder
- eigene Rechte gegenüber anderen durchzusetzen haben.
- Telemedien/Teledienst-Jugendschutz
- Marken-, Domainsrecht (Recherche, Anmeldung, Überwachung, Durchsetzung eigener und Abwehr von Ansprüchen Dritter)
Bevor ein solcher Web-Shop oder Internetauftritt eröffnet wird, hilft eine vorherige Beratung und die weitergehende begleitende Betreuung, diese Fallen zu entschärfen.
Ferner wird betreut:
- allgemeines Vertragsrecht, wie z.B.
- Kaufrecht (z.B. Tier-, Grundstückskauf)
- Werkrecht,
- Mietrecht
- Durchsetzung von Mängelgewährleistungs- und Schadensersatzrechten aus diesen Verträgen
- Nachbarrecht
- Energierecht
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Andere Rechtsgebiete können auf Anfrage hin bearbeitet werden.
Für Fälle aus dem Familien- und Erbrecht empfehle ich Ihnen Rechtsanwältin Serina Schütte
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Bitte beachten Sie: beide Kanzleien sind jedoch unabhängig voneinander und haben keinerlei vertragliche oder ähnliche Verbindungen!
Nicht angenommen werden Fälle im Steuer- und Insolvenzrecht.