Rechtsanwaltskanzlei - Dirk Hofrichter

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Energierecht

Was ist Energierecht? Energierecht erfaßt mehrere Bereiche, die in einandergreifen, sich ergänzen und gegenseitig beeinflußen: Energiewirtschaft, Belange des Umweltschutzes, des Wettbewerbs und der Verträge.

Stärker in den Fokus des Gesetzgebers gerückt sind die Belange des Umwelt- bzw. Klimaschutzes. Auf diesem Bereich hat er eine große Anzahl von neuen Gesetzen und Verordnungen erlassen, z.B. das "Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich" . Darin werden Bauherren verpflichtet, einen bestimmten Anteil des Wärmebedarfes des zu errichtenden Hauses durch erneuerbare Energien zu decken.
Einen kleinen Überblick bekommen Sie auf meiner Seite über das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich.

Eine andere Vorschrift ist das "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien" . Dieses soll dem Schutz der Umwelt bzw. des Klimas dienen und auch neue Technologien fördern, mit deren Hilfe die Umwelt bzw. das Klima effektiv entlastet werden. Mit den sich daraus ergebenen Möglichkeiten können Sie nicht nur etwas für den Klima- und Umweltschutz etwas tun, sondern z.B. auch Geld verdienen.

Welche Auswirkungen diese Gesetze und Verordnungen für Sie haben und welche Möglichkeiten sich für Sie eröffnen, darüber berät die Kanzlei Hofrichter nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern auch Behörden, Gemeinden und Unternehmen.

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