Rechtsanwaltskanzlei - Dirk Hofrichter
Bei Anruf Abzocke!
Vom Grundsatz her, sind die Methoden immer gleich, um an Kontodaten oder Bargeld heranzukommen. Man gibt sich z.B. als staatliche Institution aus und rufe an, weil die Kontodaten abgeglichen werden müssten. Dennoch finden sich immer neue Opfer. Viele von ihnen sind dabei Rentner. Es sollen hier kurz einige Methoden dargestellt werden.
- Die Behördenmasche
Ohne Kontos geht heutzutage gar nichts. Um Geld von denen abheben zu können, müssen die Gauner an diese Daten herankommen. Ältere Leute sind oft leichtgläubig. Zudem stehen viele mit ihrem vollen Namen im Telefonbuch. Gerade die Vornamen deuten auf Rentner hin. Es ist also ein leichtes, mit einem Telefonbuch in der Hand, sich seine Opfer herauszusuchen. Zudem sind ältere Leute in den Augen der Gauner gute weil leichte Opfer, die zudem äußerst hilfsbereit sind.
In letzter Zeit wird folgende Methode verwandt. Der Anrufer gibt sich als Mitarbeiter der Bundesanstalt für Versicherte aus. Der Vorwand wird dabei variiert: entweder steht eine Rentenerhöhung ins Haus oder es kam zu einem Systemabsturz und die ganzen Daten wären gelöscht oder es gab einen sog. Rückläufer, also das Geld konnte nicht überwiesen werden. Folglich müssten die Kontodaten kontrolliert werden. In all diesen Fällen geben die Angerufenen nur allzu gern ihre Daten heraus.
Dass mit den herausgegebenen Daten nun Gelder abgehoben werden können, wissen viele nicht. Die Gauner nutzen dabei eine kleine Lücke im System aus, denn die Banken kontrollieren oftmals nicht, ob es eine Berechtigung für das Abheben der Gelder vom fremden Konto gibt.
Oftmals übersehen Rentner in ihren Kontoauszügen diese dubiosen Abbuchungen oder meinen, es sei schon in Ordnung. Eine genaue Kontrolle ist erforderlich!
Weiterhin glauben viele, dass man nur sechs Wochen Zeit habe, gegen die Abbuchung zu widersprechen. Immerhin stehe es so in den meisten AGB der Banken. Dem ist nicht so! Voraussetzung ist, dass die Lastschrift vom Kontoinhaber genehmigt bzw. eine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Werden die Kontodaten unter dem oben genannten fadenscheinigen Grund herausgegeben, liegt darin keine Genehmigung der Lastschrift. Auch in dem Schweigen des Kontoinhabers ist keine Genehmigung zu sehen, denn nach deutschem Recht ist Schweigen fast immer unbeachtlich. (Vgl. dazu BGH XI ZR 258/99
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- Die "Verwandtenmasche"
Eine andere Methode bezieht sich auf das Bargeld der Rentner. Das Opfer wird von einem (vermeintlichen!) (Ur)Enkel, Neffen o.ä. angerufen. Dabei wird zunächst nur gesagt, hier ist dein Neffe oder hier ist dein (Ur)Enkel. Wenn dann das Opfer z.B. fragt, "Mario? Bist du das?" Hat der Anrufer schon den Namen des Verwandten und die Falle schnappt zu. Oftmals gibt der Anrufer an, er habe einen Unfall oder Geld verloren oder sei bestohlen worden oder brauche noch etwas Geld, um sich z.B. einen PKW kaufen zu wollen. Dann wird erklärt, dass die Eltern aber davon nichts erfahren sollten. Natürlich hilft dann das Opfer gerne aus. Der Betrüger sagt dann oftmals, er hole das Geld nachher ab. Weil aber rauskommen würde, dass nicht "der Mario" angerufen hat, sondern ein ganz anderer, ruft "Mario" dann nochmals an und sagt, er könne nicht, sende aber einen guten Freund. Ihm sei das Geld zu geben. Der "gute Freund" ist aber gerade der Anrufer!
Wichtig daher:
- Behörde, Banken oder andere Stellen fragen niemals per Telefon nach den Kontodaten oder überhaupt nach persönlichen Daten!
- Sollte sich ein "Verwandter" bei ihnen per Telefon melden und Geld brauchen, kontrollieren Sie es ggf. durch Rückruf z.B. bei dessen Eltern. Lassen Sie sich auf solche Sachen nicht ein, dass ein guter Freund vorbeikommen würde und das Geld an sich nehmen würde! Der Sie anrufende Verwandte muss selbst vorbeikommen. Es muss ja nicht jetzt auf gleich sein. Natürlich werden sich die Anrufer rauswinden wollen. Aber auch hier müssen Sie eisern bleiben.
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